Aus zahnmedizinischer Sicht empfehlen wir eine Fissurenversiegelung als besonders wirksamen Kariesschutz – auch schon bei den Milchzähnen. Schließlich dient das Milchgebiss Ihren Kindern zwischen dem 1. und dem 13. Lebensjahr. Fissurenversiegelte Zähne werden erheblich weniger von Karies befallen als nicht versiegelte Zähne. Natürlich kann eine Fissurenversiegelung keinen vollständigen Schutz vor Karies geben, daher muss die normale Zahnpflege weiterhin erfolgen.

Die zahnärztlichen Fachgesellschaften plädieren für einen allgemeinen Einsatz der Zahnversiegelung zur Prävention.

Als Fissuren bezeichnet man die Rillen, Furchen und Grübchen auf den Kauflächen der Zähne. Sie können bis zu 5 mm tief sein und so fein auslaufen, dass die Borsten einer Zahnbürste sie niemals vollkommen reinigen können.

Durchführung

Die Durchführung der Fissurenversiegelung ist vollkommen schmerzfrei. Zunächst wird die Zahnoberfläche von Zahnstein und Belägen gereinigt. Anschließend werden die Zähne getrocknet und der zu versiegelnde Bereich des Zahnschmelzes angeätzt. Dadurch wird die Oberfläche angeraut, so dass die Versiegelung sich in den mikroskopisch kleinen Schmelzvertiefungen auf der Zahnoberfläche halten kann. Anschließend wird das Versiegelungsmaterial dünn an den Prädilektionsstellen aufgetragen und mit speziellem Licht gehärtet.

Kosten

Grundsätzlich haben die gesetzlichen Krankenkassen die Bedeutung der Fissurenversiegelung zur Kariesverhütung erkannt.
Bei Kindern zwischen sechs und 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Fissurenversiegelung – allerdings nur für die beiden hinteren bleibenden Backenzähne. Die Versiegelung der kleinen Backenzähne des bleibenden Gebisses und der Backenzähne des Milchgebisses ist eine Privatleistung.

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